Aufbauprogramm "Japanische Sprache und Kultur"



Allgemeines

Im Rahmen eines zweisemestrigen Kurses wird seit dem Sommersemester 1994 Hochschulabsolventen die Möglichkeit gegeben, die sprachlichen und landeskundlichen Grundlagen zu erlernen. Das Japan-Programm, bei dem es sich nicht um ein reguläres Aufbaustudium handelt, richtet sich an Absolventen aller Fachrichtungen, die Teilnehmerzahl ist auf zwanzig begrenzt.

Das Semester in Tübingen

Der erste Teil des Kurses von Oktober bis Februar findet in Tübingen statt und soll zur Vorbereitung auf den Japanaufenthalt dienen. Das Pflichtprogramm besteht aus 20 Wochenstunden Sprachunterricht und Landeskunde. Es verläft im Rahmen des "Grundprogramms" des Seminars für Japanologie, d.h. gewisse Veranstaltungen werden zusammen mit Japanologiestudenten besucht. Es besteht Teilnahmepflicht. Dazu kommen fakultative Lehrveranstaltungen, Selbst übungen in Sprachlaboren sowie Vorträge. Die Gruppengröße variiert zwischen einer unbegrenzten Teilnehmerzahl in Vorlesungen, Zwanzigergruppen in Sprachlabor, Lese- und Schreibübungen und Zehnergruppen in der Konversation (ungefähre Angaben). In allen Unterrichtsteilen werden regelmäßige Tests und mündliche Prüfungen durchgeführt. Die Abschlußklausuren im Feburar sind für die Fortsetzung des Kurses in Kyoto ausschlaggebend.

Für die Teilnehmer des Programms besteht die Möglichkeit, während des Grundprogramms in Tübingen im Wohnheim des Japan-Programms zu wohnen.

Das Semester in Kyoto

Die Teilnehmer, die den WS-Kurs in Tübingen erfolgreich abgeschlossen haben, absolvieren den zweiten Teil des Kurses von April bis Juli an dem Tübinger Zentrum in Kyoto . Das Zentrum ist der Universität Doshisha angeschlossen. In Kyoto findet inhaltlich und methodisch das gleiche Pflichtprogramm statt wie in Tübingen.

Während des Programms in Kyoto sind die Teilnehmer in der Regel in japanischen Gastfamilien untergebracht. Eine Einschränkung rechtlicher Art ist jedoch notwendig: Die Universität tritt nicht als Veranstalterin von "Sprachreisen" auf. Die Zuständigkeit für Reise, Unterkunft usw. liegt bei den Teilnehmern. Daß das Zentrum bei der Suche nach Gastfamilien usw. nach Kräften beratend und vermittelnd tätig wird, ist ein freiwilliger Service, auf den kein Anspruch besteht.

Anforderungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Aufbauprogramm ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Das Erlernen der Japanischen Sprache ist besonders schwierig und setzt einerseits eine gewisse Sprachbegabung, andererseits aber auch Disziplin und Ausdauer voraus. In dem "Japan-Programm" wird von einem selbständigen, akademischen Lerner ausgegangen.

Termine des Grundprogramms

14.06.1997 Bewerbungsschluß
13.10.1997 Vorlesungsbeginn des WS 1997/98
Ende März 1998 Abreise nach Kyoto
01.04.1998 Beginn des Kyoto-Programms
Mitte Juli 1998 Ende des Kyoto-Programms

Finanzierung

Die Teilnehmer des Programms können Lehrveranstaltungen der Doshisha besuchen und ihre Einrichtungen benutzen. Sie zahlen eine symbolische Aufnahmegebühr von Yen 13.000, was ca. DM 210,-- entspricht. (Die sonst üblichen Studiengebühren betragen zwischen DM 14.000,-- und DM 20.000,--.)

Die Lebenshaltungskosten belaufen sich beim derzeitigen Wechselkurs auf das Doppelte des in Deutschland Benötigten. Wenn davon ausgegangen wird, daß die Reise ca. DM 2.000,-- kostet und sich die in Deutschland mit ca. DM 1.000,-- veranschlagten monatlichen Lebenshaltungskosten verdoppeln, bedeutet das für eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten (nur Vorlesungszeit) einen zusätzlichen Aufwand von DM 5.000,-- bis DM 6.000,--.

Private Förderung wird für die Hochschulabsolventen wichtig bleiben. Bis 1996 hat die Toyota Motor Corporation jährliche Stipendien vergeben. Der Japanaufenthalt der Gruppe von 12 Postgraduierten, die sich gegenwärtig in Kyoto aufhält, wird durch die Alfred Krupp von Bohlen Stiftung und durch das Staatsministerium des Landes Baden-Wƒrtemberg gefördert. Es besteht die berechtigte Hoffnung, daß auch weiterhin mit dieser Unterstützung zu rechnen ist.

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen können direkt vom www heruntergeladen werden oder per Post vom Seminar für Japanologie angefordert werden.

Seminar für Japanologie
Japan-Grundprogramm
Wilhemstr. 90
72074 Tübingen

Bewerbungsschluß ist der 14.06. des jeweiligen Jahres. Die Benachrichhtigung über die Zulassung erfolgt Mittte Juli. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel. 07071-297-6985).


Entwurf und Realisation: Martina Ebi u. Magnus Nowotny
ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de( ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de
Stand: 06.11.1996